Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ - Förderprogramm
- Yasmin PREDICTA|ME
- 20. Mai
- 4 Min. Lesezeit
Basierend auf Auszügen aus dem Koalitionsvertrags, plant die Regierung verschiedene konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand betreffen sollen. Unter anderem soll die Arbeitsleistung in Unternehmen gestärkt werden.
Wir haben einige Maßnahmen, deren mögliche Auswirkungen und Handlungsvorschläge für KMU zusammengefasst.
Hier gibt es weitere Information zum Förderprogramm "ArbeitsLeistung+" für KMU in Deutschland.

Wirtschaftspolitik und Bürokratieabbau
Die Regierung strebt einen Wechsel in der Wirtschaftspolitik an, der den großangelegten Abbau bürokratischer Hürden, die Senkung von Steuern und Energiepreisen sowie marktwirtschaftlich geförderte Investitionen zum Leitbild macht.
Bürokratieabbau ist ein zentrales Anliegen, unter anderem durch den Abbau von Schriftformerfordernissen (insbesondere im Arbeitsrecht) und ein Moratorium von mindestens zwei Jahren für alle neuen rechtlichen Statistikpflichten. Ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau bis Ende 2025 ist vorgesehen, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Blick nimmt. Dazu gehört der Abbau von Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten und die Reduktion des Aufwands für Schulungen, Weiterbildungen und Dokumentationen.
Die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird angestrebt. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent gesenkt werden, wobei jedes Bundesressort Entlastungen schaffen soll. Instrumente hierfür sind unter anderem Schwellenwerterhöhungen, Ermessensspielräume, Genehmigungsfiktionen und Bagatellgrenzen.
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung soll verstärkt werden.
Eine stärkere Nutzung von Sekundärrohstoffen und die Stärkung der heimischen Rohstoffnutzung sowie eine praxisnahe Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie sind geplant.
Gerade in Bezug auf die Reduktion des Aufwands für Schulungen und Weiterbildungen können mittelständische Unternehmen enorme Vorteile durch den Einsatz eines Lernmanagementsystems (LMS) erzielen. Ein LMS bietet eine zentrale Plattform für die Planung, Durchführung, Verfolgung und Berichterstattung von Lernprozessen. Es ermöglicht die effiziente Bereitstellung von Schulungsinhalten, die Verwaltung von Kursen und die Überwachung des Lernfortschritts der Mitarbeiter. Das senkt nicht nur den administrativen Aufwand, sondern macht Schulungen auch flexibler und zugänglicher.
Investitionen und Finanzierung
Die Einführung eines Deutschlandfonds mit mindestens zehn Milliarden Euro ist geplant, der durch private Investoren auf über 100 Milliarden Euro gehebelt werden soll, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups. Ein Investitionsfonds für Energieinfrastruktur aus öffentlichen Garantien und privatem Kapital soll private Investitionen aktivieren. Zwei Milliarden Euro aus Altmitteln der Bankenabgabe fließen in einen neuen Mittelstand-Fonds, der große, nicht börsennotierte Mittelständler bei Investitionen in digitale und klimaneutrale Transformation unterstützen soll. Eine Kommission soll einen Reformvorschlag für die Schuldenbremse formulieren. Ein Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden Euro ist für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen, wovon ein Drittel für Länder und Kommunen geplant ist.
Steuern und Abgaben
Eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen ist vorgesehen, um Kaufkraft zu stärken und Leistungsanreize zu fördern. Die Stromsteuer soll umgehend auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden, und Umlagen sowie Netzentgelte sollen reduziert werden. Zuschläge für Mehrarbeit (Überstunden) sollen steuerfrei gestellt werden, und es soll steuerliche Anreize zur Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung geben. Ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro ist für Erwerbstätige nach dem Renteneintrittsalter vorgesehen. Die Pendlerpauschale soll ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Die Vereinfachung des Steuerwesens durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen sowie die schrittweise Digitalisierung der Steuererklärungen sind geplant.
Fachkräfte und Arbeit (Förderprogramm)
Informationen zum Förderprogramm "ArbeitsLeistung+" (bis zu 50% Förderung)
Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen werden angestrebt. Im Bereich Fachkräfteeinwanderung wird die Gründung einer „Work-and-stay-Agentur“ zur Digitalisierung und Zentralisierung von Prozessen sowie einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen angestrebt.
Die Reduzierung des Arbeitsverbotes für Schutzsuchende auf drei Monate und eine schnelle Integration von Geflüchteten sind geplant.
Eine Qualifizierungsoffensive zur Unterstützung junger Menschen beim Berufseinstieg und die Stärkung der Berufsorientierung in Schulen sind vorgesehen.
Die Einführung der wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten ist geplant.
Die Weiterentwicklung des Elterngeldes mit Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage für Selbstständige ist vorgesehen. Ein Mutterschutz für Selbstständige soll analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte gestaltet werden.
Eine Kommission soll eingesetzt werden, um die Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu stabilisieren.
Um die internen Prozesse zu optimieren und die "wahrgenommene Arbeitsleistung" objektiv zu bewerten, kann eine Puls-Umfrage eine entscheidende Rolle spielen. Eine Puls-Umfrage ist eine kurze, häufig wiederholte Umfrage, die einen objektiven, anonymen Einblick in die Stimmung, das Engagement und die wahrgenommene Arbeitsleistung der Mitarbeiter innerhalb der Organisation bietet. Mittelständische Unternehmen können so schnell auf Veränderungen im Arbeitsklima reagieren, die Mitarbeiterbindung stärken und gezielt Weiterbildungsbedarfe identifizieren – gerade im Kontext von Qualifizierungsoffensiven und der Integration neuer Fachkräfte. Die Ergebnisse einer Puls-Umfrage können direkt in die Kursplanung des LMS einfließen, um die Lernangebote noch präziser auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Belegschaft abzustimmen.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Geplant sind der Start der Europäischen Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und die Fortsetzung des Nationalen „Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“. Ein einheitliches Verfahrensrecht („one-for many“) soll für Infrastrukturvorhaben geschaffen werden, mit Flexibilisierung formalisierter Verfahren und Reduzierung der Verfahrensstufen. Die vollständige Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird angestrebt. Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Die Wertgrenzen bei Direktaufträgen sollen auf 50.000 Euro (100.000 Euro für innovative Start-ups) angehoben werden. Bieter sollen ihre Eignung bürokratiearm, digital und mittelstandsfreundlich nachweisen können.
Digitalisierung und Innovation
Ein Digitaler One-Stop-Shop für Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden wird geprüft. Die Bereitstellung einer EUDI-Wallet für Bürger und Unternehmen für Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ist geplant, mit speziellen Zugängen für Unternehmen und Selbstständige. Die Verwaltung soll "Digital Only" werden.
Präventive Beratungsangebote zur IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen sollen verbessert werden. Der Ausbau von Schlüsseltechnologien wie KI, Quantencomputing und Robotik soll gefördert werden, mit Unterstützungsmaßnahmen unter anderem durch KI-Reallabore für kleine und mittlere Unternehmen.
Eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung des AI-Acts ohne Zersplitterung der Marktaufsicht wird angestrebt. Die digitale Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen soll geschützt werden. Es gibt ein Bestreben, den Mittelstand stärker in Innovationsprogramme einzubinden und dessen Zugang zu Förderprogrammen zu erleichtern. Wirtschaftsorientierte Förderprogramme im Bundeswirtschaftsministerium sollen mit etablierten Prozessen belassen und die zentralen Mittelstandsprogramme erhalten und angepasst werden.
Diese Maßnahmen, insbesondere die Förderung der Digitalisierung und die Erleichterung des Zugangs zu Förderprogrammen, schaffen eine ideale Grundlage für den Einsatz eines Lernmanagementsystems (LMS). Ein LMS ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, ihre Mitarbeiter effizient in neue digitale Tools, Prozesse und Schlüsseltechnologien wie KI zu schulen. Dies ist entscheidend, um die digitale Transformation erfolgreich zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Möglichkeit, Trainingsinhalte zentral zu verwalten und den Lernfortschritt zu verfolgen, unterstützt Unternehmen dabei, die Innovationsfähigkeit ihrer Belegschaft kontinuierlich zu verbessern und von den geplanten Förderprogrammen optimal zu profitieren.
Dies sind einige der wichtigsten konkreten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die sich auf den Mittelstand auswirken sollen, ergänzt um die relevanten Aspekte von Lernmanagementsystemen und Puls-Umfragen zur Stärkung der internen Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit.
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